Ausbildung von Hubarbeitsbühnenbediener
Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008
Wer Hubarbeitsbühnen sicher bedienen möchte, benötigt die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten.
Ich qualifiziere Bediener von Hubarbeitsbühnen auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 308-008. Die Ausbildung verbindet die notwendigen theoretischen Grundlagen mit praktischen Übungen direkt an der Hubarbeitsbühne.
Inhalte der Ausbildung
Im theoretischen Teil werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Aufbau und Funktion verschiedener Hubarbeitsbühnen, mögliche Gefährdungen, Standsicherheit, Einsatzgrenzen, tägliche Sicht- und Funktionskontrollen sowie das sichere Verhalten beim Einsatz behandelt.
Im praktischen Teil lernen die Teilnehmer den sicheren Umgang mit der jeweiligen Hubarbeitsbühne. Dazu gehören die Kontrolle vor Arbeitsbeginn, das sichere Aufstellen und Verfahren, die richtige Bedienung sowie praktische Fahr- und Arbeitsübungen.
Die Qualifizierung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer einen entsprechenden Befähigungsnachweis.
Besondere Voraussetzungen bei Teleskop- und Gelenkteleskoparbeitsbühnen
Bei der praktischen Ausbildung an Teleskop- und Gelenkteleskoparbeitsbühnen bestehen durch den Ausleger und den möglichen Katapult- beziehungsweise Peitscheneffekt besondere Gefährdungen.
Für die Teilnahme an meiner praktischen Ausbildung mit diesen Hubarbeitsbühnentypen setze ich deshalb folgende Voraussetzungen voraus:
Eine gültige Eignungsbeurteilung für Arbeiten mit Absturzgefahr, Kurzbezeichnung E ABS, ehemals G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“.
Kenntnisse und praktische Unterweisung im sicheren Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, PSAgA, entsprechend DGUV Regel 112-198.
Die für die praktische Ausbildung erforderliche PSAgA muss geeignet sein und entsprechend den Vorgaben des Herstellers sowie an den vorgesehenen Anschlagpunkten der Hubarbeitsbühne verwendet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass die praktischen Übungen unter sicheren Voraussetzungen durchgeführt werden können.
Wichtig
Der Befähigungsnachweis ersetzt nicht die betriebliche Einweisung an der tatsächlich eingesetzten Hubarbeitsbühne sowie die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.
Aktuelle Schulungstermine
[TT.MM.2026]
[TT.MM.2026]
[TT.MM.2026]
Weitere Termine und Inhouse-Schulungen sind nach Absprache möglich.
Die Ausbildung kann je nach Teilnehmerzahl und vorhandenen Voraussetzungen auch direkt bei Ihnen im Unternehmen durchgeführt werden.
Sie möchten Ihre Mitarbeitenden für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen qualifizieren?
Kontaktieren Sie mich für einen Schulungstermin oder ein individuelles Angebot.
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